Gamechanger Chat GPT: Segen oder Fluch?

Beitrag von: Ulrike Lüdke
31. Mai 2023

Legal-Tech-Pionier Michael Friedmann ist überzeugt: Sogenannten großen Sprachmodellen (Large Language Models, LLM) wie Chat GPT gehört die Zukunft. Was das für den Rechtsmarkt bedeutet und warum der Geist nicht zurück in die Flasche geht.

Herr Friedmann, Sie experimentieren bereits seit einiger Zeit mit Künstlicher Intelligenz (KI), insbesondere mit Chat GPT. Gibt es schon erste Ergebnisse?

Michael Friedmann: Wir arbeiten bei QNC bereits seit über sechs Jahren mit KI. Derzeit untersuchen wir, wie zuverlässig GPT mit Embeddings aus unserer Datenbank auf Rechtsfragen antworten kann. Das bedeutet, GPT wird mit anonymisierten Daten aus unserer Datenbank „frageinen-anwalt.de“ gefüttert. Sie umfasst rund 280.000 beantwortete Rechtsfragen aus 50 Rechtsgebieten aus den vergangenen 19 Jahren und ist damit die größte digitalisierte Rechtsdatenbank mit Rechtsfällen in Deutschland. Die ersten Ergebnisse sind sehr vielversprechend. Etwa 80 Prozent der Fragen, die wir GPT stellten, konnte das KI-basierte Expertensystem lösen. In über 60 Prozent der Fälle mussten die Antworten nicht einmal überarbeitet werden.

Welche Schlüsse ziehen Sie daraus für den Einsatz von KI in der Rechtsberatung?

MF: Für die Rechtsbranche bedeutet das einen großen Umbruch. Ab jetzt wird KI in der anwaltlichen Leistungserbringung immer mehr eine Rolle spielen. Ich erwarte eine große Effizienzsteigerung in den Kanzleien, denn die Verarbeitung von großen Mengen an Informationen kann KI sehr viel schneller und besser leisten als Menschen.

Was wird zukünftig von KI übernommen und wofür wird es noch einen „echten“ Anwalt brauchen?

MF: KI funktioniert nur dort, wo nach gewissen Mustern vorgegangen wird. So lassen sich damit komplexe Vertragsentwürfe erstellen, natürlich nach den Vorgaben der Rechtsanwälte, oder eben auch rechtliche Fragen beantworten – sofern es große Datenmengen gibt, mit denen die KI gefüttert werden kann. Aber wo es um echte Intelligenz geht, werden wir auch in Zukunft Menschen brauchen – also immer dann, wenn unklar ist, wie der nächste Schritt aussehen wird. Ich kann mir folglich gut vorstellen, dass Rechtsanwälte in gewissen Bereichen zukünftig nur noch eine Kontrollfunktion ausüben und den Output, den KI-Systeme erbringen, überprüfen und freigeben werden.

Das könnte die Geschäftsmodelle der Kanzleien auf den Kopf stellen …

MF: Ja und wir sehen bereits, dass sich die Kanzleien in Position bringen und die Nähe zu KI-Anbietern suchen. Allen Overy bspw. hat sich an einer KI-Firma aus den USA beteiligt und PwC hat bereits eine Kooperation mit einem auf KI spezialisierten Softwareunternehmen abgeschlossen. Wer kann, versucht, bei der Entwicklung dabei zu sein und sich die Vorteile zu sichern. Welche Auswirkungen dies konkret auf die Geschäftsmodelle haben wird, darüber schweigen sich die Kanzleien noch aus. Wir können aber davon ausgehen, dass sich das Vergütungssystem der Kanzleien verändern wird – weg von Billable Hours hin zu Fix- und Projektpreisen. Wie schnell dies eintreten wird, lässt sich schwer voraussagen.

Kann KI dem Fachkräftemangel in der Branche entgegenwirken?

MF: Das ist vorstellbar. Insbesondere im Tätigkeitsbereich der Rechtsanwaltsfachangestellten ist der Einsatz von KI möglich. Dort gibt es viele Tätigkeiten, die nach einem festen Schema abgearbeitet werden müssen. Aber auch bei den Berufsträgern könnte KI in bestimmten Bereichen unterstützen, bspw. beim Abarbeiten von großen Datenmengen. Dabei würden Kapazitäten frei, die für andere anspruchsvollere Tätigkeiten eingesetzt werden könnten.

Unter welchen Voraussetzungen kann KI die volle Wirkung in Kanzleien entfalten?

MF: An erster Stelle steht die Akzeptanz. Wenn die Mitarbeiter sich sperren, wird KI dort niemals Einzug halten. Zweitens muss die Technologie in die Arbeitsabläufe integriert werden. Das ist eine Herausforderung, denn den meisten fällt es schwer, ihre Arbeitsweise zu ändern. Dementsprechend muss die neue Technologie transparent und verständlich sein, um das Vertrauen der Nutzer zu gewinnen. Und nicht zuletzt: Der Nutzen muss für alle offensichtlich sein. Wenn die Mitarbeiter in Kanzleien feststellen, dass bestimmte Arbeitsschritte sehr viel schneller gehen, wird die Akzeptanz kommen.

Wo sehen Sie die Gefahren beim Einsatz von Chat GPT?

MF: Das Leistungsspektrum von Chat GPT ist sehr beeindruckend, aber die Ergebnisse zeigen einen relativ hohen Anteil an „Halluzinationen“, d.h., immer wenn nicht genügend Daten vorliegen und die Unsicherheit groß ist, denkt sich das KI-System einfach etwas aus, um dem Kontext des Algorithmus glaubwürdig klingen zu lassen. Es werden Urteile, Fußnoten oder Fachbeiträge erfunden, die es gar nicht gibt. Das ist noch ein Problem. Ich würde dem aber nicht zu viel Bedeutung beimessen, denn LLM stecken noch in den Kinderschuhen. In Zukunft wird KI sicherlich in der Lage sein, Unsicherheiten bei unzureichender Datenlage zuzugeben.

Bekannte Tech-Persönlichkeiten warnen davor, dass KI-Systeme außer Kontrolle geraten könnten, und fordern einen Entwicklungsstopp bzw. ein Moratorium. Ist das realistisch?

MF: Immer, wenn neue Technologien entwickelt werden, die sich nicht sofort erklären lassen oder an deren Entwicklung man selbst nicht beteiligt ist, wird Endzeitstimmung verbreitet. Natürlich gibt es Dinge, die dringend berücksichtigt werden und durch eine entsprechende Regulierung eingehegt werden sollten. Wer aber glaubt, diese Entwicklung ließe sich aufhalten, liegt falsch.

Meist hinkt die Regulierung der aktuellen Entwicklung hinterher …

MF: Diese Gefahr ist gegeben. Regulierungsverfahren dauern lange, aber vielleicht kann KI ja auch helfen, den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen.

Immer auf dem Laufenden bleiben und einmal monatlich alle Updates des FINANCE Think Tanks erhalten: registrieren Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter!

    * Pflichtfelder

    Es gelten die Datenschutzhinweise der Targecy GmbH. Sie können der Verarbeitung Ihrer erhobenen personenbezogenen Daten jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft durch eine Nachricht an info@targecy.de widersprechen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.