Grüner Strom für den Mittelstand

Beitrag von: Peer Günzel
19. Januar 2023

Langfristige Stromlieferverträge in Form von Power Purchase Agreements mit Erzeugern erneuerbarer Energien sichern den Abnehmern langfristig Strom bei kalkulierbaren Energiekosten. Zudem verbessern sie die eigene CO2-Bilanz. Unternehmen mit hohem Energiebedarf können damit ihre Nachhaltigkeitsziele schneller erreichen.

Die Probleme, mit denen der Mittelstand und Großunternehmen derzeit zu kämpfen haben, sind vielfältig. Zu den zentralen Herausforderungen zählen aktuell die Verwerfungen auf den Energiemärkten, die eine Kalkulation und den sicheren Bezug von Energie, insbesondere von Gas und Strom, erheblich erschweren. Gerade energieintensive Branchen sind existenzbedrohenden Kostensteigerungen ausgesetzt. Zudem erhöhen drohende Lieferengpässe die Unsicherheit im Markt.

An erneuerbaren Energien führt kein Weg vorbei

Deutschland ist als rohstoffarmes Land auf Importe von Energieträgern angewiesen. Die Investitionen in eine klimaneutrale Energieerzeugung hinken der Selbstverpflichtung von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik deutlich hinterher. Darüber hinaus haben sich viele Unternehmen strategische Ziele rund um das Thema Nachhaltigkeit gesetzt. Im Zentrum steht dabei, den Geschäftsbetrieb CO2-neutral zu gestalten. Denn die politischen Vorgaben sind klar: Bis 2030 sollen innerhalb der EU 55 Prozent des CO2-Ausstoßes im Vergleich zu 1990 eingespart werden und bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität in Europa hergestellt sein. Für ihre eigene Klimabilanz benötigen die Betriebe daher Strom aus erneuerbaren Energien. Ein wesentliches Hindernis dabei ist, dass die Verfügbarkeit von grünem Strom deutlich kleiner als die Nachfrage ist.

Versorgungssicherheit herstellen

Eine Möglichkeit für Mittelstand und Großunternehmen, direkt an nachhaltiger Energieerzeugung teilzuhaben und sich gleichzeitig strategische Vorteile beim Energiebezug zu sichern, sind sogenannte PPAs (Power Purchase Agreements). PPAs bilden die Grundlage für strukturierte Projektfinanzierungen von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien – im wesentlichen Solarparks und Windkraftanlagen – auf der Basis von Abnahmeverpflichtungen bzw. Stromabnahmeverträgen.

Im Rahmen eines synthetischen oder Financial PPA kann ein Unternehmen mit hohem Energiebedarf Strom von einem Solar- oder Windpark beziehen. Dafür schließt es mit einem Erzeuger erneuerbarer Energien, i.d.R. eine Projektgesellschaft – auch Independent Power Producer, kurz IPP genannt –, eine Abnahmeverpflichtung. Der IPP verkauft seinen Strom dabei nicht direkt an das Unternehmen, sondern über einen Direktvermarkter wie die lokalen Stadtwerke an der Börse. Die physische Stromlieferung und Verteilung ins Netz verbleibt bei der Projektgesellschaft bzw. dem Energieversorger. Der Stromabnehmer erhält durch den PPA Energie zu einem kalkulierbaren Preis über einen definierten Zeitraum, der zwischen 5 und 15 Jahre liegen kann.

Positive Effekte durch PPAs

Financial PPAs sind bereits heute das Mittel der Wahl für zahlreiche Großunternehmen und energieintensiv produzierende Mittelständler. Damit lassen sich gleich mehrere Ziele erreichen:

  1. Die Unternehmen profitieren von einem langfristig stabilen Strompreis. Preisrisiken bestehen nicht. Damit sind die Stromkosten kalkulierbar. Für viele spielt auch die Bezugssicherheit eine immer größere Rolle.
  2. Durch den Erhalt von grünen Herkunftsnachweisen wird der CO2-Fußabdruck des Unternehmens signifikant verbessert.
  3. Positionierung eines „grünen“ Markenimage: Die Teilnahme an der grünen Stromerzeugung vor Ort, bspw. durch den Abschluss eines Financial PPA mit einem regionalen Versorger und einer regionalen Erzeugungsanlage, wird in der Öffentlichkeit sowie von Kunden und Mitarbeitern positiv wahrgenommen. Der Direktbezug ist ein zentraler Vorteil gegenüber der reinen Bündelung des Strombezugs bei überregionalen Stromversorgern, bspw. im Rahmen eines Ökostromtarifes der lokalen Stadtwerke. In diesen Tarifen kann bspw. auch Strom aus einem Wasserkraftwerk aus dem Ausland enthalten sein. Vielen Unternehmen ist es jedoch wichtig, direkt am Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland beteiligt zu sein.
  4. Der grüne Strom wird lediglich synthetisch gekauft. Damit bestehen keine Haftungsrisiken und Verpflichtungen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Die Vereinbarungen zwischen den Betreibern von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Finanziers, Stromhändlern und stromabnehmenden Unternehmen sind jedoch komplex. Daher ist es gut, einen Arrangeur und Strukturierer von Projektfinanzierungen für PPA-Projekte in Deutschland zu haben, der bereits über viel Erfahrung verfügt und interessierte Unternehmen mit entsprechendem Energiebedarf bei ihren PPA-Vorhaben begleiten kann.

Illustration: 123rf.com/alexutemov

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