David Klein ist Salary Partner bei Taylor Wessing und Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Er berät nationale und internationale Mandanten zu IT-Projekten sowie regulierten Technologien. Insbesondere unterstützt er Mandanten rechtlich in den Bereichen digitale Innovation, disruptive Geschäftsmodelle und bei der Planung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien. Ein Fokus der Tätigkeit von David Klein liegt im Bereich der Digitalisierung der Finanzbranche sowie des Handels. Das Beratungsspektrum umfasst dabei sowohl die Schnittstellen zum Finanz- und Bankenregulierungsrecht als auch zum IT-, IT-Sicherheits- und insbesondere Datenschutzrecht.